Mietbedingungen


ACHTUNG

Für Ein-Tages-Mieten von Autos, Buggys, Rollern oder Quads beträgt die Standardmietdauer von 09:00 bis 21:00 Uhr am selben Tag.

Wir bieten keine 24-Stunden-Mieten als Standard (von Mittag bis Mittag oder von Morgen bis Morgen) an, es sei denn, es handelt sich um Ausnahmen für besondere Anlässe, Flughafen- oder Hafenmieten auf Anfrage.


Allgemeine Mietinformationen für Buggys, Quads und Scooters

Mindestalter für die Anmietung eines Fahrzeugs (Scooter, ATV, Buggy) ist 21 Jahre und der Fahrer muss den Führerschein mindestens ein Jahr zuvor erworben haben.

Der Mieter und alle Fahrer müssen über einen gültigen Fahrerausweis verfügen, der bei der Anmietung vorzulegen ist.

  • AM Kategorie: Motorroller 50cc
  • A1 Kategorie: bis zu Motorroller 125cc
  • A2 Kategorie: bis zu Motorroller 300cc
  • B Kategorie: Quads & Buggys

Nur autorisierte und im Vertrag genannte Fahrer dürfen das gemietete Fahrzeug fahren.Versicherungsbedingungen für die Anmietung von Buggys Quads und Scooters.

Die Vollkaskoversicherung deckt:

  • Körperverletzung Dritter 1.300.000 €.
  • Sachschäden an Dritten 1.300.000 €.
  • 24-Stunden-Pannendienst.

Verusacht der Mieter einen Unfall, übernimmt die Versicherung den Schaden für beide Seiten. Die Vollkaskoversicherung deckt nicht die Kosten für Schäden im Falle eines Unfalls ab, bei dem der Gast der einzige Beteiligte ist (Unfall ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeugs und/oder aufgrund von Missbrauch des Fahrzeugs). In diesem Fall muss der Gast den vollen Betrag bezahlen Kosten des Schadensersatzes.

Ausnahmen in der Vollkaskoversicherung für Buggys, Quads & Scooters

Sollte der Kunde als einziger in den Unfall verwickelt sein und kein Dritter beteiligt sein, muss er den Schaden in voller Höhe bezahlen.

Bei einem Sturz ohne Zusammenstoß mit einem anderen beweglichen Gegenstand oder Fahrzeug deckt die Versicherung keine Schäden.

Die durch das Fahren auf unbefestigten Straßen verursachten Schäden werden von keiner Versicherung gedeckt.

Schutzbedingungen

Allgemeine Mietvertragsbedingungen für Buggys, Quads & Scooters.

  1. Der Fahrer ist verpflichtet, die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten (bis 70 km/h auf der Hauptstraße, bis 40 km/h in Wohngebieten) und die Straßenverkehrsordnung zu beachten.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten (Anschnallen, Helmpflicht, Rücksicht auf andere Fahrzeuge und Fußgänger).
  3. Die Mietdauer ist festgelegt. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zurückzugeben. Bei einer unangekündigten Verspätung hat Alwaysbest das Recht, dem Mieter eine zusätzliche Gebühr in Rechnung zu stellen (5€/Stunde für Motorroller, 10€/Stunde für Quads und Buggys).
  4. Es besteht Helmpflicht für alle Fahrer von Motorrädern und ATVs sowie Anschnallpflicht für Buggys.
  5. Der Fahrer trägt die Kosten für Bußgelder, die von den zuständigen Behörden während des Mietverhältnisses verhängt werden.
  6. Die Nutzung des Fahrzeugs für illegale Handlungen (Drogentransport, Diebstahl, illegales High-Speed-Rennen, Safari, Off-Road-Fahren, Fahren auf Sand (Salzsümpfe), Driften ist verboten. Auf jeden Fall hat ALWAYSBEST das Recht, den Mietvertrag zu kündigen und das Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung zurückzuholen.
  7. Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen ist verboten.
  8. Kraftstoffkosten gehen allein zu Lasten des Mieters. Dieser ist verpflichtet, bei der Übergabe des Fahrzeugs den Tank mit der gleichen bei der Übernahme des Fahrzeugs vorhandenen Kraftstoffmenge auffüllen zu lassen. Andernfalls wird die verbrauchte Kraftstoffmenge in Rechnung gestellt.
  9. Bei Rückgabe des Fahrzeugs mit zusätzlichem Kraftstoff wird keine Rückerstattung gewährt.
  10. Alwaysbest übernimmt keine Haftung für verlorene persönliche Gegenstände.
  11. Transport des Fahrzeugs auf eine andere Insel ohne die Zustimmung von Alwaysbest ist verboten.
  12. Der Mieter ist verpflichtet, ALWAYSBEST unverzüglich über jegliche Schäden zu informieren, die während des Mietverhältnisses an den Fahrzeugen auftreten können. Bei nicht rechtzeitiger Meldung von Fahrzeugschäden übernimmt ALWAYSBEST keine Haftung und ist nicht verpflichtet, den Schaden zu beheben oder das Fahrzeug zu ersetzen.
  13. Beschädigung oder Verlust von Helmen, Teilen und Zubehör durch unsachgemäßen Gebrauch und Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels gehen zu Lasten des Mieters und müssen durch gleichwertige ersetzt werden oder zum aktuellen Preis bezahlt werden.
  14. Der Mieter trägt die Kosten für Schäden an Unterboden, Rädern und Reifen des Fahrzeugs. Es sei denn, der Schaden ist durch einen Verkehrsunfall entstanden.
  15. Im Falle eines tatsächlichen/normalen Schadens am Fahrzeug wird je nach Verfügbarkeit das Fahrzeug sofort durch ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ersetzt und keine Entschädigung gezahlt.
  16. Eine unnötige Inanspruchnahme des Pannendienstes bei nicht ausreichender Kraftstoffversorgung des Fahrzeugs wird in Rechnung gestellt. (Pannendienst: 30 € plus Kraftstoffpreis). Sollte das Fahrzeug an einem Strand / Salzsumpf / Cavo Paradiso festsitzen, wird der Pannendienst mit 150 € berechnet.
  17. ALWAYSBEST trägt im Falle eines vom Mieter verschuldeten Unfalls (Unfall ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeugs oder Missbrauch des Fahrzeugs) keine Kosten. In diesem Fall trägt der Mieter die gesamten Kosten für den Schaden.
  18. Bei einem Unfall ist der Fahrer verpflichtet, ALWAYSBEST und die Polizei unverzüglich zu informieren und jegliche Informationen über den Unfall zu sammeln (Fotos, Personenangaben von Augenzeugen, Angaben zum Unfallfahrzeug usw.)

Allgemeine Mietinformationen für die Anmietung von Autos.

Mindestalter für die Anmietung eines Fahrzeugs ist 21 Jahre und der Fahrer muss den Führerschein (Klasse B) mindestens ein Jahr zuvor erworben haben.

Der Mieter und alle Fahrer müssen über einen gültigen Führerschein verfügen, der bei der Anmietung vorzulegen ist.

Nur autorisierte und im Vertrag genannte Fahrer dürfen das gemietete Fahrzeug fahren.

Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Anmietung von Autos.

  1. Die Mietdauer ist festgelegt. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zurückzugeben.
  2. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Hauptstraßen beträgt 70 km/h und auf sonstigen Straßen 40 km/h.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten (Anschnallen, Rücksicht auf andere Fahrzeuge und Fußgänger).
  4. Der Fahrer trägt die Kosten für Bußgelder, die von den zuständigen Behörden während des Mietverhältnisses verhängt werden.
  5. Kraftstoffkosten gehen allein zu Lasten des Mieters. Dieser ist verpflichtet, bei der Übergabe des Fahrzeugs den Tank mit der gleichen bei der Übernahme des Fahrzeugs vorhandenen Kraftstoffmenge auffüllen zu lassen. Andernfalls wird die verbrauchte Kraftstoffmenge in Rechnung gestellt.
  6. Bei Rückgabe des Fahrzeugs mit zusätzlichem Kraftstoff wird keine Rückerstattung gewährt.
  7. Alwaysbest übernimmt keine Haftung für verlorene persönliche Gegenstände.
  8. Die Nutzung des Fahrzeugs für illegale Handlungen (Drogentransport, Diebstahl, illegales High-Speed-Rennen, Safari, Off-Road-Fahren, Fahren auf Sand (Salzsümpfe), Driften ist verboten. Auf jeden Fall hat ALWAYSBEST das Recht, den Mietvertrag zu kündigen und das Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung zurückzuholen.
  9. Es ist verboten, mit schmutziger oder nasser Kleidung (Badekleidung) im Fahrzeug zu sitzen sowie Speisen und Getränke im Fahrzeug zu verzehren. Der Fahrzeuginnenraum muss so sein, wie er bei der Übergabe war. Andernfalls ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für eine Bio-Reinigung [50 €] für den Fahrzeuginnenraum zu tragen.
  10. Transport des Fahrzeugs auf eine andere Insel ohne die Zustimmung von Alwaysbest ist verboten.
  11. Der Mieter ist verpflichtet, ALWAYSBEST unverzüglich über jegliche Schäden zu informieren, die während des Mietverhältnisses an den Fahrzeugen auftreten können. Bei nicht rechtzeitiger Meldung von Fahrzeugschäden übernimmt ALWAYSBEST keine Haftung und ist nicht verpflichtet, den Schaden zu beheben oder das Fahrzeug zu ersetzen.
  12. Der Mieter trägt die Kosten für Schäden an Unterboden, Rädern und Reifen des Fahrzeugs. Es sei denn, der Schaden ist durch einen Verkehrsunfall entstanden oder der Mieter hat eine Zusatzversicherung (5€/Tag) abgeschlossen).
  13. Beschädigung oder Verlust von Helmen, Teilen und Zubehör durch unsachgemäßen Gebrauch und Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels gehen zu Lasten des Mieters und müssen durch gleichwertige ersetzt werden oder zum aktuellen Preis bezahlt werden.
  14. Eine unnötige Inanspruchnahme des Pannendienstes bei nicht ausreichender Kraftstoffversorgung des Fahrzeugs wird in Rechnung gestellt. (Pannendienst: 30 € plus Kraftstoffpreis). Sollte das Fahrzeug an einem Strand / Salzsumpf / Cavo Paradiso festsitzen, wird der Pannendienst mit 150 € berechnet.
  15. Bei einem Unfall ist der Fahrer verpflichtet, ALWAYSBEST und die Polizei unverzüglich zu informieren und jegliche Informationen über den Unfall zu sammeln (Fotos, Personenangaben von Augenzeugen, Angaben zum Unfallfahrzeug usw.)

Versicherungsbedingungen für Mietwagen

Die Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung (FDW) umfasst:

  • Körperverletzung Dritter bis 1.300.000€ pro Person.
  • Sachschäden an Dritten bis 1.300.000€.
  • Personenschaden bis 15.000€.
  • Rechtsschutz des Fahrers bis 3.000€.
  • Versicherungsschutz des versicherten Fahrzeugs gegen ein unversichertes Fahrzeug bis zu 100.000€.
  • Ärztliche Betreuung.
  • Feuer
  • Voll- oder Teil-Diebstahl.
  • Schäden am Fahrzeug, verursacht durch bewegliche Teile.

Die Zusatzversicherung (5 € pro Tag) umfasst:

  • Unterboden des Fahrzeugs.
  • Räder und Reifen des Fahrzeugs.
  • Spiegel und beschädigte Windschutzscheibe

Die Zusatzversicherung gilt nur für das Fahren auf befestigten Straßen. Bei auf unbefestigten Straßen verursachten Schäden besteht kein Versicherungsschutz.


Kostenlose Pannenhilfe ist 24/7 verfügbar. Für eventuelle Probleme, bitte rufen Sie +30 6936784331.

Sie können jederzeit Ihre Reservierung unter info@alwaysbest.gr stornieren. Stornierungen werden 7 Tage vor dem vereinbarten Mietdatum akzeptiert.

Wenn Sie Ihre Reservierung nicht vor der Abholzeit stornieren und das Fahrzeug am vereinbarten Datum nicht abholen, behalten wir uns das Recht vor, eine No-Show-Mietgebühr zu erheben, die unsere Verwaltungskosten deckt und uns für die fehlende Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs zum gebuchten Zeitpunkt entschädigt. In diesem Fall erstatten wir keine im Voraus bezahlten Buchungskosten.

Die Rückerstattung erfolgt auf die Kreditkarte, mit der die ursprüngliche Reservierung vorgenommen wurde.

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